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Themen - Untersuchung
Ärztliche
Untersuchung nach einer Vergewaltigung
Auch
wenn eine medizinisch-gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung
für die meisten betroffenen Mädchen und Frauen eine psychische
Belastung darstellt, ist sie sehr sinnvoll und sollte möglichst umgehend
nach der Vergewaltigung erfolgen - am besten in Begleitung einer Vertrauensperson.
Die
Untersuchung ist wichtig zur
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Feststellung
und Behandlung möglicher Verletzungen sowie der Beweissicherung. |
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Feststellung,
ob eine Schwangerschaft besteht bzw. zur Verhinderung einer Schwangerschaft |
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Sicherung
von Spuren als Beweismittel |
Sie
ist aber in jedem Fall unabhängig von einer möglichen Anzeigeerstattung,
und ÄrztInnen wie medizinisches Personal unterliegen der Schweigepflicht.
D.h. jede betroffene Frau und jedes Mädchen ist auch nach einer ärztlichen
Untersuchung in ihrer Entscheidung für oder gegen eine Anzeige frei.
Viele
Frauen entscheiden sich zunächst gegen eine Anzeige, Jahre später
jedoch dafür. Dann sind Unterlagen über eine medizinische Untersuchung
als Beweismittel sehr hilfreich.
Dient
die Untersuchung auch der Beweissicherung, ist es erforderlich, der Ärztin/dem
Arzt gegenüber detaillierte Angaben zum Tatverlauf zu machen. Die
Ärztin/der Arzt sollte über eine beweissichernde medizinische
Untersuchung informiert sein. Informationen über die Anforderungen
können bei der Polizei eingeholt werden. Untersuchungsmerkblätter
und -bögen können beim Frauennotruf bezogen werden.
Was
ist vor und bei der ärztlichen Untersuchung zu beachten?
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Auch
wenn der Ekel groß ist, sollte die betroffene Frau sich vor
der Untersuchung nicht waschen, sonst werden wichtige Spuren weggespült.
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Die
Untersuchung sollte innerhalb der nächsten 24 Stunden vorgenommen
werden. Danach (bis zu drei Tagen) wird der Nachweis von Blut- und
Spermaspuren schwieriger. |
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Die
Untersuchung kann auch von dem/der eigenen FrauenÄrztIn vorgenommen
werden. Ratsam ist es, vorab zu fragen, ob diese/r bereit und in der
Lage ist, eine beweissichernde Untersuchung durchzuführen. |
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Die
Bescheinigung des Schockzustandes sollte beim Attest nicht vergessen
werden. |
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Alle
Befunde der Untersuchung müssen protokolliert werden. Es sollten
auch Fotos der Verletzungen angefertigt werden.
Manche Verletzungen (z.B. Blutergüsse) werden erst später
sichtbar. Es ist wichtig erneut die Ärztin/den Arzt aufzusuchen,
um auch diese attestieren zu lassen. |
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Bei
der Möglichkeit einer Schwangerschaft kann die "Pille
danach" verschrieben werden, je nach Präparat spätestens
48 bis 72 Stunden nach der Vergewaltigung. Die "Spirale danach"
kann bis zu fünf Tagen nach der Vergewaltigung eingesetzt werden.
Sollte sich erst später eine Schwangerschaft herausstellen,
hat die Frau das Recht, nach einer anerkannten §218 Beratung
(z.B. bei Pro Familia) einen Schwangerschaftsabbruch auf Grund der
kriminologischen Indikation bis zu einer Frist von 12 Wochen vornehmen
zu lassen. Hierfür übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
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Es
sollte auch geklärt werden, ob es zu einer Ansteckung einer
durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheit (z.B. Pilzinfektionen,
Hepatitis oder HIV) gekommen ist.
Treten
in der Folgezeit der Vergewaltigung Beschwerden auf, wie vermehrter
Ausfluss, Juckreiz, Brennen im Genitalbereich, sollte eine erneute
medizinische Untersuchung erfolgen, da manche Infektionen sich erst
nach einiger Zeit bemerkbar machen.
Das Gesundheitsamt und die AIDS-Hilfe bieten kostenlose HIV-Tests
an.
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