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STALKING

Stalking ist das fortgesetzte, zielgerichtete, eindringliche Ausspionieren, Belästigen, Verfolgen, Terrorisieren einer Person. Stalking ist kein einheitliches Verhalten, sondern kann sich in einer Vielzahl von Handlungen ausdrücken

häufiges Aufsuchen des Opfers, Auflauern oder scheinbar zufälliges Zusammentreffen, vor der Wohnung, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten
Versenden von als "Liebesbeweise" getarnten Briefen oder Geschenken, u.U. auch mit obszönen, beschimpfenden oder bedrohenden Inhalten
Versenden entsprechender Emails oder SMS, sog. Cyberstalking (s. u.)
Hinterlassen unerwünschter Nachrichten auf Anrufbeantworter oder Mailbox
telefonische Belästigung, Telefonterror
Verleumdung
Sachbeschädigung
körperliche Übergriffe und Gewalt

Relativ neu ist das sog. Cyberstalking, das ebenfalls in verschiedenen Formen auftritt: Versenden bedrohender Emails, Belästigung während eines Live-Chats, Hinterlassen obszöner Nachrichten in Gästebüchern, Auftreten unter dem Namen des Opfers in Chatrooms, Senden eines Virus oder massenhafter unerwünschter Emails (Spam-Mails), Verbreiten persönlicher Informationen oder von Bildern des Opfers im Internet.

Charakteristisch für Stalking sind Dauer und Häufigkeit der Belästigungen, oft einhergehend mit zunehmender Bedrohlichkeit. In den meisten Fällen sind Frauen Opfer und TäterInnen Männer: Ex-Beziehungspartner, Arbeitskollegen, gute oder flüchtige Bekannte, aber auch Fremde.

Stalking kann aus unterschiedlichen Motiven auftreten: z.B. nicht akzeptierte Trennung, Rache für erlebte Zurückweisung, krankhafte Verliebtheit. Immer ist es Ziel des Täters/ der Täterin, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben.

Stalking kann psychische Beeinträchtigungen verursachen, wie z.B. Anspannung, Angst, Schlafstörungen, Verzweiflung, depressive Verstimmungen, Einsamkeit. Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel werden von Opfern häufig als einziger Ausweg gesehen.

Wie können sich Frauen wehren?

In den meisten Fällen ist es wichtig, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln, denn selten hört Stalking von allein wieder auf.

Versuchen Sie grundsätzlich möglichst die Ruhe zu bewahren.
Machen Sie dem Täter oder der Täterin nur einmal und unmissverständlich klar, dass Sie keinen Kontakt wollen. Danach ignorieren Sie ihn oder sie völlig. Weitere Reaktionen verstärken nur die Belästigungen des Stalkers/ der Stalkerin.
Sammeln und dokumentieren Sie alles, was der Stalker/ die Stalkerin Ihnen mitteilt, schickt oder tut. Sichern Sie Anrufe auf dem Anrufbeantworter, Emails auf Disketten usw. Lassen Sie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen ärztlich attestieren. Dies alles kann später als Beweismittel vor Gericht dienen.
Lassen Sie sich im Falle von Telefonterror von Ihrer Telefongesellschaft oder der Polizei uuml;ber technische Abwehrmöglichkeiten beraten (z.B. geheime Rufnummer, Fangschaltung, Handy, Zweitanschluss). Die Kosten für solche Maßnahmen müssen Sie selber tragen.
Erzählen Sie FreundInnen, KollegInnen, NachbarInnen, Verwandten darüber. Öffentlichkeit kann schützen! Weisen Sie sie darauf hin, keinerlei Auskünfte über Ihre Person und Ihre Lebensgewohnheiten zu geben.
Alarmieren Sie Ihre NachbarInnen, falls der Stalker/ die Stalkerin vor der Tür steht! Fahren Sie zur nächsten Polizeistation, wenn Sie mit dem Auto verfolgt werden!

Rechtliche Möglichkeiten

Seit Ende März 2007 ist Stalking strafbar und Sie können bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Dabei kann auch geprüft werden, ob noch weitere Straftaten vorliegen wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Dem/ der TäterIn drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren; bei besonders schweren Taten, die schwere gesundheitliche Schäden oder den Tod hervorrufen, drohen Haftstrafen bis zu 10 Jahren.

Nach wie vor gibt es die Alternative über das Gewaltschutzgesetz, zivilrechtlich gegen den/die StalkerIn vorzugehen. Dabei steht im Vordergrund, ein Kontakt- und Näherungsverbot durchzusetzen und nicht die Bestrafung des Täters/ der Täterin. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Rechtsantragsstelle im Justizzentrum stellen.

Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, ist es oftmals sinnvoll, sich im FrauenNotruf psychosozial oder bei einer Rechtsanwältin rechtlich beraten zu lassen. Gern machen wir einen Termin aus zum persönlichen Gespräch oder empfehlen Ihnen erfahrene JuristInnen in Wuppertal.

Weiterführende Links:
www.stalkingforschung.de
> www.weisser-ring.de