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Relativ neu ist das sog. Cyberstalking,
das ebenfalls in verschiedenen Formen auftritt: Versenden bedrohender Emails,
Belästigung während eines Live-Chats, Hinterlassen obszöner Nachrichten in Gästebüchern, Auftreten unter dem Namen des
Opfers in Chatrooms, Senden eines Virus oder massenhafter unerwünschter Emails (Spam-Mails), Verbreiten persönlicher
Informationen oder von Bildern des Opfers im Internet.
Charakteristisch für Stalking sind Dauer und Häufigkeit der Belästigungen, oft einhergehend mit zunehmender Bedrohlichkeit.
In den meisten Fällen sind Frauen Opfer und TäterInnen Männer:
Ex-Beziehungspartner, Arbeitskollegen, gute oder flüchtige Bekannte, aber auch Fremde.
Stalking kann aus unterschiedlichen Motiven auftreten: z.B. nicht akzeptierte Trennung, Rache für erlebte Zurückweisung,
krankhafte Verliebtheit. Immer ist es Ziel des Täters/ der Täterin, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben.
Stalking kann psychische Beeinträchtigungen verursachen, wie z.B. Anspannung, Angst, Schlafstörungen, Verzweiflung,
depressive Verstimmungen, Einsamkeit. Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel werden von Opfern häufig als einziger Ausweg gesehen.
Wie können sich Frauen wehren?
In den meisten Fällen ist es wichtig, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln, denn selten hört Stalking von allein wieder auf.
Rechtliche
Möglichkeiten
Seit Ende März 2007 ist Stalking strafbar und Sie können bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Dabei kann auch geprüft werden, ob noch weitere Straftaten
vorliegen wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Dem/ der TäterIn drohen Geldstrafen oder
Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren; bei besonders schweren Taten, die schwere gesundheitliche Schäden oder den Tod hervorrufen, drohen Haftstrafen bis zu 10 Jahren.
Nach wie vor gibt es die Alternative über das Gewaltschutzgesetz, zivilrechtlich gegen den/die StalkerIn vorzugehen. Dabei steht im Vordergrund, ein Kontakt- und Näherungsverbot
durchzusetzen und nicht die Bestrafung des Täters/ der Täterin. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Rechtsantragsstelle im Justizzentrum stellen.
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, ist es oftmals sinnvoll, sich im FrauenNotruf psychosozial oder bei einer Rechtsanwältin rechtlich beraten zu lassen.
Gern machen wir einen Termin aus zum persönlichen Gespräch oder empfehlen Ihnen erfahrene JuristInnen in Wuppertal. Weiterführende Links: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||